Resonanzreich
 

Sprach- & Sprechtherapie (Logopädie)

Voraussetzung für eine sprach- oder sprechtherapeutische, logopädische Behandlung ist eine ärztliche Heilmittelverordnung bzw. ein Privatrezept für Logopädie von einem Facharzt (s.u.).

Kinder und Jugendliche freuen sich über den abwechslungsreichen, ganzkörperlichen Ansatz mit viel Bewegung.

Erwachsene profitieren ebenfalls von unterstützenden Bewegungs- und Körperübungen, die sich durch gezielte Spannungsarbeit positiv auf die Muskeln auswirken, die an Sprechmotorik und Stimmproduktion beteiligt sind.

Logopädie für Kinder und Jugendliche

Sprach- & Sprechtherapie (Logopädie) für Kinder und Jugendliche kann z.B. bei folgenden Störungs- bzw. Krankheitsbildern verordnet werden:

Sprechtherapie:

  • Aussprache- und Artikulationsstörungen
  • Redeflussstörungen (z.B. Stottern)

Sprachtherapie:

  • Sprachentwicklungsstörungen und -verzögerungen
  • Störungen der auditiven Wahrnehmung
  • Störungen des Lauterwerbs
  • Störungen in Wortschatz oder Grammatik
  • Störungen der Diskrimination, Selektion und Bildung von Sprachlauten
  • Störungen der Schriftsprache

Logopädie für Erwachsene

Sprach- & Sprechtherapie (Logopädie) für Erwachsene kann z.B. bei folgenden Störungs- bzw. Krankheitsbildern verordnet werden:

Sprechtherapie:

  • Aussprache- und Artikulationsstörungen
  • Redeflussstörungen (z.B. Stottern)


Zu den Kosten

Privatpatienten

Privatpatienten können die Therapiekosten für eine ärztlich verordnete Behandlung bei Ihrer Privatversicherung bzw. bei der Beihilfe einreichen. Die Kostenübernahme ist abhängig von dem jeweiligen Anbieter und Ihrem versicherten Tarif. Informationen zur Höhe der Kostenerstattung erhalten Sie von Ihrer Krankenversicherung oder der Beihilfe.

Gesetzliche Krankenkassen

Da ich als Heilmittelerbringer von den gesetzlichen Krankenkassen zugelassen bin, kann die Behandlung bei Vorlage einer Heilmittelverordnung bei gesetzlich Versicherten unter 18 Jahren von der Krankenkasse übernommen werden. Erwachsene zahlen in der Regel eine Zuzahlung von 10 Euro pro Rezept sowie je nach Kasse einen Eigenanteil von ca. 10% der Therapiekosten (bei den meisten gesetzlichen Kassen 6,77 € pro Sitzung à 45 min. / Erstgespräch bzw. Erstdiagnostik einmalig 11,08 €).

Aussteller für Heilmittelverordnungen für Logopädie / Rezepte für Logopädie

Heilmittelverordnungen bzw. Rezepte für Sprach- und Sprechtherapie können z.B. von folgenden Fachärzten ausgestellt werden:

  • Fachärzte für Allgemeinmedizin
  • Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
  • Fachärzte für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde (HNO)
  • Fachärzte für Phoniatrie und Pädaudiologie
  • Fachärzte für Kinder- /Jugendpsychiatrie und Psychotherapie


Tel: 0228-84254884 
Mail: kontakt@resonanzreich-bonn.de